Ihr Weg zum Rehasport
Chronische Beschwerden:
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Rehasport ausstellen.
Arztbesuch:
Wenn Ihr Arzt den Rehasport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56 dafür aus. Sein Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet.
Verordnung über Rehasport
Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Rehasport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Terminvereinbarung:
Wenn die Verordnung durch Ihre Krankenkasse vorliegt, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin bei uns im Studio. Hier erfahren Sie dann die Termine, wann Rehasport angeboten wird.
Teilnahme am Rehasport:
Mitmachen kann jeder, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Auch wer keine Verordnung hat, kann am Rehasport teilnehmen.
Rehasport plusPunkte bei uns:
Feste Gruppentermine
Zertifizierte Übungsleiter
Feste Termine
Sport und
Rehatraining vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.