Eine Möglichkeit, um sich in Zeiten des Fachkräftemangels als Arbeitgeber positiv hervorzuheben, sind Firmenfitnessverträge.
Dabei schließen Unternehmen und Fitnessstudios Kooperationsverträge und können so ihren Mitarbeitern Fitnessmitgliedschaften und damit das Training im Studio zu vergünstigten Optionen anbieten.
Vertragsgestaltung - Ebenen der Firmenfitness
Firmenfitnessverträge umfassen in der Regel drei verschiedene Parteien: Das Unternehmen (die Firma), deren Mitarbeiter sowie das Studio. Zwischen diesen drei Parteien sollten die Bedingungen der Firmenfitness vertragliche geregelt werden.
Einhaltung der Grenzen des steuerliche absetzbaren Sachbezugs
Zahlungen aufgrund von Firmenfitnessverträgen können als sogenannter Sachbezug für den Mitarbeiter und das Unternehmen steuerfrei sein, sofern sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen halten. Als Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die diesem einen Geldwerten Vorteil bieten, jedoch nicht in der Zahlung von Lohn bestehen. So zum Beispiel auch die Zahlung des Beitrags des Unternehmens (abzüglich des Eigenanteils des Mitarbeiters) an das Fitnessstudio.
Die Freigrenze für die sog. sonstigen Sachbezüge liegt derzeit bei 50,- € brutto (inkl. USt) pro Monat.
Aus Acisco 2023
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